| Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung am 14.09.2018 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Fairnesskodex zum Wahlkampf zur Bürgerschaftswahl 2019 |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 27.08.2018) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 10.09.2018, 10:41 |
| Antragshistorie: | Version 1 |
A3NEU: Fairnesskodex zur Listenvorstellung
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Alle Kandidat*innen, die sich für die Listenaufstellung bewerben, sollen sich im
Rahmen ihrer Bewerbung per Unterschrift auf nachfolgend aufgeführten
Fairnesskodex verpflichten.
Der Landesvorstand wird aufgefordert, auf Basis des Wahlkampfkonzeptes einen
konkreten Rahmen für die einzelnen Wahlkampfaktivitäten vorzugeben. Falls eine
Wahlkampfkommission oder ein anderes für den Wahlkampf zuständiges Gremium
gebildet wird, ist dieses Gremium bei der Erstellung der Vorgaben zu beteiligen.
Der Landesvorstand wird außerdem dazu aufgefordert, eine mit drei Personen zu
besetzende Fairnesskommission zu bilden.
Die Fairnesskommission hat die Aufgabe, über die Einhaltung der Fairnessregeln
zu wachen. Bei Hinweisen auf Verstöße gegen die Fairnessregeln holt sie umgehend
Stellungnahmen der betroffenen Kandidierenden ein und wirkt bei Verstößen
vermittelnd auf eine Rückkehr zu fairem Verhalten ein.
Die Fairnesskommission erstellt noch vor dem Wahltag einen Zwischenbericht sowie
nach der Wahl einen Abschlussbericht über die von ihr gemachten Erfahrungen. Die
Berichte sind mitgliederöffentlich zu machen und enthalten die Anzahl der
gemeldeten Verstöße, Beschreibungen der Verstöße, die Stellungnahmen der
betroffenen Kandidierenden sowie Bewertungen der Fairnesskommission. Soweit eine
Bewertung der Kommission nicht einstimmig erfolgt, ist das Stimmenverhältnis
anzugeben; die Abgabe von abweichenden Voten durch einzelne oder mehrere
Mitglieder der Kommission ist zulässig.
Fairness-Kodex – Bürgerschaftswahl Bremen 2019
Wir Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nennen uns nicht Kolleginnen oder
Kollegen, auch nicht Genossinnen oder Genossen, wir sehen uns als Freundinnen
und Freunde. Und diesem Anspruch an den Umgang miteinander wollen wir auch im
anstehenden Wahlkampf zur Bremischen Bürgerschaftswahl 2019 gerecht werden. [Bei
Bewerber*innen, die nicht Mitglied der Grünen sind, entfällt dieser Absatz.]
Als Bewerber*in für die grüne Wahlbereichsliste zur Bürgerschaftswahl erkläre
ich, dass ich einen fairen und anständigen Wahlkampf führen werde.
Das bedeutet, dass ich den vom Landesvorstand vorgegebenen Rahmen zum Wahlkampf
achten und einhalten werde. Dies umfasst insbesondere die Aspekte Wahlplakate,
Pressearbeit inkl. Social Media, Wahlkampf-Material, Wahlkampftermine inkl.
Haustürwahlkampf und Veranstaltungen.
Auch im eigenen Personenwahlkampf kämpfe ich ebenso für ein gemeinsames und
insgesamt erfolgreiches grünes Ergebnis. Ich halte mich dafür an Absprachen mit
dem für den Wahlkampf zuständigen Gremium und koordiniere meine eigenen
Aktivitäten mit der Landesgeschäftsstelle.
Ich unterstütze die Arbeit der Fairnesskommission. Im Problemfall wende ich mich
an sie für eine gemeinsame schlichtende Problemlösung.
Mir ist bekannt, dass die Unterzeichnung dieses Fairness-Kodex freiwillig
erfolgt und keine Voraussetzung ist, um auf der Aufstellungsversammlung für
einen Platz auf der Wahlbereichsliste kandidieren zu können und gewählt zu
werden.
Mit meiner Unterschrift stelle ich mich hinter einen gemeinsamen und fairen
grünen Wahlkampf.
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Vorname Nachname
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Unterschrift
Begründung
Die Landesmitgliederversammlung hat am 18.06.2018 aufgrund der Erfahrungen aus der letzten Bürgerschaftswahl folgenden Beschluss gefasst:
Alle Kandidat*innen werden vor der Listenaufstellung per Unterschrift auf einen Fairnesskodex verpflichtet. Der Landesvorstand wird einen Vorschlag zum Fairnesskodex auf der nächsten Landesmitgliederversammlung zur Abstimmung stellen. Der Vorschlag soll ebenfalls regeln, wie mit Kandidierenden umzugehen ist, die dagegen verstoßen.
Der Landesvorstand hat sich in der Erarbeitung dieses Vorschlages mit den Ergebnissen der AG Struktur auseinandergesetzt und auch die Erfahrungsberichte aus der Landesgeschäftsstelle in die Erwägungen einfließen lassen.
Wir wollen uns nicht schon heute durch konkrete Vorgaben in einem Fairnesskodex einen Rahmen für die Wahlkampagne auferlegen. Das Vorgehen soll daher zweistufig angelegt sein. Die Bewerber*innen verpflichten sich im ersten Schritt mit ihrer Bewerbung um einen Listenplatz zu einem fairen Verhalten. Dies ist für uns in erster Linie eine Frage von Haltung, Werten und Commitment und die zentrale Basis für einen fairen Wahlkampf.
Zu einem späteren Zeitpunkt werden wir dann unter Berücksichtigung des Wahlkampfkonzeptes konkrete Vorgaben, wie z.B. die Anzahl der Plakate definieren.
Wir, der Landesvorstand, möchten an dieser Stelle aber hervorheben, dass wir sehr wohl wissen, dass die allermeisten Kandidat*innen einen solchen Fairnesskodex bereits in ihrem Herzen tragen. Diese Kandidat*innen unterstützen wir gerade durch die Festschreibung eines Fairnesskodex für alle.