Antrag: | Fairnesskodex zur Listenvorstellung |
---|---|
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 09.09.2018) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 10.09.2018, 10:40 |
Ä1 zu A3: Fairnesskodex zur Listenvorstellung
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 7 bis 10:
Wahlkampfkommission oder ein anderes für den Wahlkampf zuständiges Gremium gebildet wird, ist dieses Gremium bei der Erstellung der Vorgaben zu beteiligen. Der Landesvorstand wird außerdem dazu aufgefordert, eine mit drei Personen zu besetzende Fairnesskommission zu bilden.
Die für die Listenaufstellung zu wählende beratende Runde nimmt im Wahlkampf die Rolle der Fairnesskommission ein.
Von Zeile 7 bis 10:
Wahlkampfkommission oder ein anderes für den Wahlkampf zuständiges Gremium gebildet wird, ist dieses Gremium bei der Erstellung der Vorgaben zu beteiligen. Der Landesvorstand wird außerdem dazu aufgefordert, eine mit drei Personen zu besetzende Fairnesskommission zu bilden.
Die für die Listenaufstellung zu wählende beratende Runde nimmt im Wahlkampf die Rolle der Fairnesskommission ein.